Dieses Portal ist aus einem eigenen Anlass entstanden. Ich habe für meine Eltern nach einem Treppenlift recherchiert — und dabei gemerkt, wie kompliziert das gemacht wird. Die Preisangaben gehen um Tausende Euro auseinander, die entscheidenden Maße fehlen in den Prospekten, und welche Kasse wofür zuständig ist, versteht man erst nach mehreren Abenden. Was ich damals gesucht und nicht gefunden habe, sammle ich hier an einer Stelle.
Wer hier schreibt
Oliver Gelbrich
Gründer des Portals, redaktionell verantwortlich für alle Inhalte
Ich arbeite bei der Cyberium GmbH in Düsseldorf und beschäftige mich beruflich damit, komplizierte Sachverhalte verständlich und auffindbar zu machen. Treppenlift-Atlas baue ich in diesem Kontext auf. Der Anlass war privat: die Suche nach einer Lösung für meine Eltern. Was mich dabei am meisten gestört hat, war nicht der Preis — sondern dass man als Angehöriger überhaupt nicht einschätzen kann, ob ein genannter Preis stimmt. Genau das versucht diese Seite zu ändern.
Kontakt: info@treppenlift-atlas.de
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Wie diese Inhalte entstehen
Die Recherche, das Schreiben und die Gegenprüfung laufen mit Unterstützung durch KI-Systeme. Das halten wir für den ehrlicheren Weg als das Gegenteil zu behaupten — und es hat einen praktischen Grund: Nur so lassen sich fünfzehn Herstellerdatenblätter systematisch nebeneinanderlegen und Widersprüche finden, die beim Lesen einzelner Prospekte unsichtbar bleiben.
Damit daraus belastbare Inhalte werden, gilt eine Regel: Jede Zahl braucht eine Fundstelle. Technische Angaben stammen aus Herstellerdatenblättern, Rechtsangaben aus dem Gesetzestext, Fördersummen aus amtlichen Quellen. Was sich nicht belegen lässt, wird als unbelegt gekennzeichnet oder gestrichen — nicht plausibel formuliert.
Am Ende jeder Inhaltsseite finden Sie deshalb einen Quellenblock. Dort steht nicht nur, welche Unterlage wir ausgewertet haben, sondern auch was sie belegt und was nicht. Auf der Seite zu schmalen Treppen benennen wir zum Beispiel vier Werte, die im Markt durchgängig genannt werden, für die aber kein Hersteller eine Fundstelle liefert. Solche Lücken zu verschweigen wäre einfacher — nur hilft es niemandem, der eine Kaufentscheidung treffen muss.
Was wir nicht tun
- Keine tagesaktuellen Anbieterpreise. Sie veralten binnen Wochen und wären eine Kaufempfehlung. Wir nennen gerundete Richtwerte und legen offen, woher sie kommen.
- Keine Rechts- oder Sozialberatung. Bei Zuschüssen und Erstattung entscheidet Ihre Kasse im Einzelfall. Wir verweisen deshalb auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die für Sie kostenfrei ist.
- Keine Bewertungen einzelner Anbieter. Wir vergleichen Bauarten und Maße, nicht Firmen.
- Keine Links auf konkurrierende Ratgeberportale, auch wenn einzelne Zahlen von dort stammen. In diesem Fall benennen wir die Herkunft im Text als Marktbeobachtung, statt zu verlinken.
Herstellerunabhängige Redaktion und Finanzierung
Herstellerunabhängig bedeutet bei uns: Kein Hersteller und kein vermittelter Fachbetrieb beauftragt, sponsert oder bezahlt einzelne Redaktionstexte, Vergleichstabellen oder technische Bewertungen. Wir sind damit redaktionell herstellerunabhängig, aber nicht werbe- oder provisionsfrei.
Das Portal finanziert sich durch ein davon getrenntes Vermittlungsangebot: Wer das Formular ausdrücklich absendet, kann an bis zu drei passende Fachbetriebe in der Region vermittelt werden. Für eine solche Vermittlung erhalten wir von den Betrieben eine Vergütung; für anfragende Personen ist der Service kostenlos und unverbindlich.
Redaktion und Vermittlung sind inhaltlich getrennt: Die Vergütung entscheidet weder darüber, welche technischen Aussagen wir veröffentlichen, noch darüber, ob wir von einer ungeeigneten Lösung abraten. Vermittlungsflächen werden als solche bezeichnet und die Vergütung wird unmittelbar erläutert. Wenn Sie dennoch den Eindruck haben, wir stellten ein Produkt oder eine Lösung einseitig dar, schreiben Sie uns bitte.
Klassische Affiliate-Links und von Herstellern bezahlte redaktionelle Beiträge setzen wir derzeit nicht ein. Einnahmen entstehen aus ausdrücklich gekennzeichneten Vermittlungsanfragen.
Wo unsere Angaben herkommen
Vier Arten von Quellen, in dieser Reihenfolge:
- Gesetzestexte im Volltext — vor allem § 40 SGB XI für den Pflegekassen-Zuschuss, § 33 SGB V für Hilfsmittel und § 554 BGB für Mietwohnungen.
- Amtliche Verzeichnisse — das GKV-Hilfsmittelverzeichnis und die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums.
- Technische Datenblätter der Hersteller — für Maße, Steigungen und Tragfähigkeiten. Ausgewertet haben wir Unterlagen von Acorn, Access BDD, Alber, Handicare, Lifta, Otolift und TK Home Solutions.
- Eigene Marktbeobachtung für Preisspannen — als solche gekennzeichnet, weil es für Treppenlifte keine amtliche Preisstatistik gibt. Jede Anlage wird nach Aufmaß einzeln kalkuliert.
Wenn Sie einen Fehler finden
Dann schreiben Sie uns bitte an info@treppenlift-atlas.de. Wir prüfen jeden Hinweis gegen die Quelle und korrigieren, was zu korrigieren ist — mit einem Vermerk auf der betroffenen Seite, damit Sie sehen, was sich geändert hat.
Das gilt besonders für Förder- und Rechtsangaben. Beträge im Pflegerecht ändern sich regelmäßig: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde zum 1. Januar 2025 von 4.000 € auf 4.180 € angehoben. Wenn Sie eine veraltete Angabe entdecken, ist uns das der wertvollste Hinweis, den Sie geben können.